Logo

Politische Geschichte

Der Name Ausserberg

Der Name Ausserberg ist die übergeordnete Bezeichnung für die aus vielen Siedlungsfraktionen bestehende Munizipalgemeinde. Im Mittelalter gehörte Ausserberg zusammen mit Bürchen und Unterbäch zum weltlichen und kirchlichen Bereich von Raron und stand unmittelbar unter der Herrschaft des Bischofs. Vermutlich deshalb wurde das heutige Gemeindegebiet „mons episcopi„ (Bischofsberg) genannt. Eine im ausgehenden Mittelalter einsetzende Siedlungs- konzentration hatte zur Folge, dass „Mons episcopi„ durch die Bezeichnung „mons exterior„ ersetzt wurde. Die Ortsbezeichnung „Ausserberg„ ist die Verdeutschung des lateinischen „mons exterior„.

Bischöflicher Verwaltungsbezirk von Raron

Im frühen Mittelalter gehörte Ausserberg zusammen mit den Schattenhanggemeinden Bürchen und Unterbäch zum bischöflichen Verwaltungsbezirk von Raron. Der Bischof von Sitten war im Mittelalter aufgrund einer Schenkung des Burgunderkönigs Rudolf III. vom Jahre 999 oberster Gerichtsherr der alten Landwirtschaft Wallis. In kleineren Verwaltungseinheiten, die zum grossen Teil mit den Grenzen der Urpfarreien zusammenfielen, liess der episkopale Herr von seinen adeligen Lehensträgern die gerichtsherrlichen Funktionen ausüben: In den verschiedenen „Contracten„ übte der Viztum (= Vizedominus) im Namen des Bischofs die hohe und niedrige Gerichtsbarkeit aus. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts besass die mächtige Feuderfamilie (feudum= Lehen; grosse Grundherren statteten Abhängige mit Land aus, um dafür gewisse Dienstleistungen zu erhalten) der Herren von Raron das Vidomnat von Raron, die es dann im 14. Jahrhundert an die Familie Chevron vererbte. Wie beim Vidomnat oblag das Verwalten von Gütern als Lehen dem Adel. In Raron war die Familie Esperlin bischöflicher Lehensträger. Der Bischof als grösster Grundherr liess seine Güter vom Meier verwalten. Durch Kauf kamen die Rechte des Meiers im Jahre 1508 als persönliches Eigentum an Bischof Matthäus Schiner, dessen Erbe diese Rechte im Jahre 1527 an die Pfarreiviertel von Raron veräusserten. Etwas später erstand die Pfarrei von der Familie Chevron auch das mehr oder minder unwichtig gewordene Amt des Viztums. Damit waren die feudalen Strukturen zerstört und die bischöfliche Vorherrschaft in einem Demokratisierungsprozess von der freien Zendenrepuplik abgelöst. Laut einer Urkunde vom Jahre 1235, welche der Familie der Herren von Raron die Kompetenzbereiche ihres bischöflichen Lehens aufteilt und umgrenzt, lebten um diese Zeit im Gerichtssprengel Raron (Amtsgebiet eines Bischofs) neben Leibeigenen und Hörigen vor allem bischöfliche Huber. Die Leibeigenen und die Hörigen als direkte Untertanen des Adels hatten keine Rechte,sondern nur Pflichten. Im Gegensatz dazu konnten die Huber die bischöflichen Güter in hofrechtlicher Erbleihe relativ selbständig verwalten. Wie allgemein im Wallis mag auch in Ausserberg der Loskauf von der feudalen Grundherrschaft um 1300 eingesetzt haben. In dieser Zeit erfolgte die vermehrte Umstellung von der Natural- zur Geldwirtschaft. Über die eigentliche Gemeindebildung in Ausserberg geben die Dokumente nur wenig oder keinen Aufschluss. Wie an anderen Orten im Oberwallis ging vermutlich auch am Bischofsberg der politischen Gemeinde der wirtschaftliche Zusammenschluss voraus. Da der Erwerb der grundherrlichen Rechte auch juristische Belange wie niedere Gerichtsbarkeit miteinschloss und die wirtschaftliche Korporation mit ihren partiell sanktionierenden Bestimmungen an sich nach rechtlichen Formen verlangte, führte der Loskauf von der Grundherrschaft letztlich zur Bildung der politischen Gemeinde.

Zusammenschluss von 5 Kleingemeinden 'Gumperschaften'

Nach den urkundlich nicht in allem gesicherten Überlieferungen bestanden am Bischofsberg im ausgehenden Mittelalter mindestens fünf mehr oder minder eigenständige Gemeinwesen. Zwischen diesen Gemeinwesen führten die Weid-, Weg- und Wasserrechte immer wieder zu Streitereien. Durch eine Klimaverschlechterung bedingten Siedlungskonzentration führte in der Zeit nach 1450 zu einem allmählichen Zusammenschluss der Gemeinden von Ausserberg zu einer einzigen Burgerschaft. Im Jahre 1508 ging, wie oben erwähnt, das Meieramt von dieser Familie an Bischof Matthäus Schiner, und im Jahre 1515 erwarben ihre Partikularen in Ausserberg um die Summe von 186 Pfund eine Korngilt. Die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts und des 16. Jahrhundert ist die Zeit der Konsolidierung der Gemeindeautonomie. Damals erfolgte in den meisten Walliserkommunen die schriftliche Festlegung des mündlich tradierten Dorfrechts. Die Burgerstatut vom 29. Juni 1487 ist ähnlich aufgebaut wie die Dorfregeln anderer Oberwalliser Kommunen. Es enthält neben den

Paragraphen, die vor allem wirtschaftlichen Charakter haben und die Nutzung der gemeinsamen Güter festlegen, Abschnitte, in denen Organisation und Verwaltung der Gemeinde und Sanktionen bei Nichtbefolgung der Satzungen bestimmt werden. Oberstes Organ der Gemeinde ist die Burgerversammlung, der in einem Zweidrittelmehrheitsbeschluss rechtsetzende Befugnisse zukommen. Nach aussen vertraten zwei auf zwei Jahre bestellte Gewaltshaber die Angelegenheiten der Kommune. Ein Amtszwang bindete sie an ihren öffentlichen Auftrag. Das Gemeindestatut befasst sich auch eingehend mit Ausschluss und Aufnahme ins Burgerrecht. Das im 17. Jahrhundert brachte die Festigung der kommunalen Selbstverwaltung unter stolzer Burgerherrlichkeit, die sich nach aussen in den repräsentativen Burgerhäusern manifestierte. Erst im Jahre 1922 wurde die Kleingemeinde Gründen, aus den Weilern Bord, Egga, Wasserleita und Zer Mili mit Ausserberg fusioniert.